Rechtsgebiete

Zivilrechtliche Fälle

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche vertraglichen Ansprüche und andere Ansprüche zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmern.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts. Hierzu zählen insbesondere:

  • Kauf- und Werkvertragsrecht (bspw. Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Nachlieferung, Nachbesserung, Rücktritt, Schadensersatz)
  • Ansprüche aus Dienstverträgen
  • Abofallen (Abschluss ungewollter Verträge insbesondere über das Internet)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (bspw. wegen der Verbreitung unwahrer Behauptungen, schlechten Bewertungen usw.)
  • Ansprüche auf Schmerzensgeld (bspw. wegen eines Verkehrsunfalls) und vieles mehr.

Familienrechtliche Fälle

In rechtlichen Familienangelegenheiten ist Fingerspitzengefühl unserer Ansicht nach eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Ergebnis. Dies beweisen wir, indem wir nicht nach den „kalten Paragraphen“ vorgehen. Vielmehr beziehen wir in Absprache mit unseren Mandanten und Mandantinnen deren emotionale Situation, aber auch etwaige Auswirkungen auf Kinder, bei unserer Vorgehensweise mit ein. 

Wir vertreten Sie und Ihre Kinder in folgenden Angelegenheiten:

  • Auskunftsanspruch wegen Unterhaltszahlungen
  • Scheidung
  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Umgangsstreitigkeiten
  • Zugewinn

Forderungseintreibung ( Inkasso )

 

Das unternehmenseigene Forderungsmanagement selbst zu betreuen, kann – je nach Größe Ihres Unternehmens – durchaus hohe Personalkosten verursachen. Insbesondere dann, wenn Sie Ihre Kunden häufig mahnen und bei Zahlungsverzügen wiederholt zur Zahlung auffordern müssen. Auch das Eintreiben von Forderungen, die bereits durch ein gerichtliches Mahnverfahren festgestellt wurden, ist mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Sie entlasten Ihr Unternehmen, indem Sie Ihr Forderungsmanagement auslagern und durch unsere Kanzlei erledigen lassen. Dank langjähriger Erfahrung sind wir in der Lage, Forderungsausfälle und somit Verluste für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten, auch bei schwierigen Fällen. Darüber hinaus senken Sie durch die Auslagerung Ihres Forderungsmanagements Ihre Personal- und Sachkosten deutlich und steigern wohlmöglich die Erfolgsquote. Von der Rechnung über das Mahnwesen bis hin zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und individuell gestalteten Inkasso-Maßnahmen sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Forderungsmanagement.

Von dem ersten Forderungsschreiben bis hin zum Mahnverfahren 

Zu unserer außergerichtlichen Tätigkeit kann gehören:

  • Prüfung Ihres Anspruchs
  • vorgerichtliches Forderungsschreiben
  • Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen

Im Fall eines Gerichtsverfahrens führen wir für Sie 

  • das gerichtliche Mahnverfahren durch
  • und begründen den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch im Klageverfahren.

Durch unsere Kooperation mit ausländischen Kollegen können wir Ihnen zudem zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Forderungen im Ausland verhelfen.

Medienrecht ( insbesondere Vertretung von Influencern )

Die Kanzlei MELCHER befasst sich zudem mit dem Presserecht. Die Pressefreiheit meint die ungehinderte Ausübung journalistischer Tätigkeiten insbesondere im Hinblick auf Rundfunk und Fernsehen, sowie Online- und Printmedien. Dabei kommt es vor, dass die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Personen verletzt werden. Berichte, Fotos und Videos können sich wie ein Lauffeuer im Netz verbreiten, sei es auf diversen Internet- und Social Media-Plattformen oder in der Online-Presse. Auf Unwahrheiten beruhende Berichte, die Betroffene in deren privaten Leben sowie im beruflichen Alltag beeinträchtigen können, müssen nicht geduldet werden.

Diffamierungen und Beleidigungen sind selbstverständlich nicht durch Presserecht oder Meinungsfreiheit gedeckt. Unsere Kanzlei vertritt Personen, die in ihrem Ansehen durch die sozialen Medien oder die Presse herabgesetzt werden. Wir kämpfen dafür, dass die Reputation dieser Mandanten wiederhergestellt wird und erstreiten ggf. Schadenersatz. Die persönliche Ehre ist Teil des Grundgesetzes und ist somit zu wahren.

Zudem beraten und vertreten wir Influencer in weiteren Bereichen der Forderungseintreibung, dem Vertragsrecht und vieles mehr.

Vertragsrecht

Bei der Gestaltung von Verträgen sowohl mit Kunden als auch Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern lauern zahlreiche Fallstricke. Wird nur ein Bestandteil eines Vertrags falsch formuliert, kann dadurch das komplette Vertragswerk ungültig werden. Dies führt schlimmstenfalls dazu, dass Sie im Falle eines Vertragsbruchs keine rechtliche Handhabe gegenüber Ihrem Vertragspartner haben. Schließlich sorgen Verträge, vor allem im unternehmerischen Bereich, in der Regel für einen reibungslosen Ablauf der Geschäftsbeziehungen. Daher sollten sie stets rechtssicher ausformuliert werden. Lassen Sie sich kompetent und versiert zum Vertragsrecht von uns beraten.

Wir unterstützen Sie beim Verfassen rechtlich sicherer Verträge oder prüfen bei Bedarf Verträge für Sie, die Ihnen von Dritten zur Unterschrift vorgelegt wurden, auf ihre Gültigkeit nach geltendem Recht. Grundsätzlich sollten Sie einen weit reichenden Vertrag erst unterzeichnen oder sich einen solchen einem Dritten zur Unterzeichnung vorlegen, nachdem ein Rechtsanwalt die Rechtssicherheit geprüft hat.

Werkvertragsrecht

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Vertragsangelegenheiten und sind auf das Werkvertragsrecht spezialisiert. Zu den folgenden Themen aus dem Werkvertragsrecht, stehen wir Ihnen jederzeit engagiert und kompetent zur Seite:

  • Abnahme der Arbeit
  • Fälligkeit der Vergütung
  • Mängelansprüchen
  • Mängelgewährleistungsfrist
  • Kündigungsrecht beim Werkvertrag

Urheberrecht

 

Frau Rechtsanwältin Yasmin Pellegrino Marcone vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Urheberrechts, ganz gleich, ob Sie der Rechteinhaber sind oder Ihnen Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden. 

Das Urheberrecht besteht aus verschiedenen Gesetzen, die den Urheber von verschiedenen Werken vor deren missbräuchlicher und unerlaubter Nutzung durch Dritte schützen. Unter das Urheberrecht fallen zum Beispiel schriftlich verfasste Werke, aber auch Reden sowie Tanz, Pantomime, Gemälde und ganze Bauwerke.

Selbstverständlich sind auch filmische und musikalische Werke durch das Urheberrecht geschützt. Gleiches gilt für Computerprogramme, Apps und Anwendungen. Wir vertreten unsere Mandanten aus Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Umgebung in Sachen Urheberrecht und setzen uns für Ihre Interessen ein. Als Instrumente stehen uns Abmahnung, einstweilige Verfügung sowie Forderung von Schadensersatz zur Verfügung. Damit können wir Ihre Interessen im Bereich des Urheberrechts konsequent durchsetzen und Sie vor finanziellen und ideellen Schäden bewahren.

Wir helfen unseren Mandanten – z.B. Fotografen, Bildagenturen, Shopbetreibern und Privatpersonen – , folgende Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen:

  • Unterlassungsansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Schadensersatzansprüche

Auf der anderen Seite überprüfen wir Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, die unseren Mandanten, oftmals Verbrauchern z.B. wegen Filesharing von Musikdateien, Filmen und Fotos vorgeworfen werden. Unser Ratschlag: Unterschreiben Sie nicht vorschnell vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, denn dies kann u.U. weitreichende Folgen für Sie haben. Lassen Sie sich stattdessen zur Rechtslage berate

Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) 

Es gibt immer mehr Plagiate, Raubkopien und gezielte Verletzungen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Dagegen können Betroffene sich wehren, um Schaden abzuwenden. Gern zeigen wir Ihnen, wie. Der gewerbliche Rechtsschutz regelt die Schutzrechte u.A. des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts und Teilen des Urheberrechts. Damit können Rechteinhaber ihre Rechte am Geistigen Eigentum und an der Urheberschaft eigener Werke durchsetzen.

Zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gehören u.a.

Schutzgegenstand sind die gewerblichen Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern sowie die gewerbliche Tätigkeit an sich.

 

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