Urheberrecht – Schutz vor Missbrauch
Die Kanzlei Melcher Rechtsanwälte vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Urheberrechts, ganz gleich, ob Sie der Rechteinhaber sind oder Ihnen Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden.
Das Urheberrecht schützt den Urheber von verschiedenen Werken vor deren missbräuchlicher und unerlaubter Nutzung durch Dritte. Unter das Urheberrecht fallen zum Beispiel schriftlich verfasste Werke, aber auch Reden sowie Tanz, Pantomime, Gemälde und ganze Bauwerke.
Selbstverständlich sind auch filmische und musikalische Werke durch das Urheberrecht geschützt. Gleiches gilt für Computerprogramme, Apps und Anwendungen. Wir vertreten unsere Mandanten aus Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach und Umgebung in Sachen Urheberrecht und setzen uns für Ihre Interessen ein. Als Instrumente stehen uns Abmahnung, einstweilige Verfügung sowie Forderung von Schadensersatz zur Verfügung. Damit können wir Ihre Interessen im Bereich des Urheberrechts konsequent durchsetzen und Sie vor finanziellen und ideellen Schäden bewahren.
Wir helfen unseren Mandanten – z.B. Fotografen, Bildagenturen, Shop-Betreibern und Privatpersonen – folgende Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen:
- Unterlassungsansprüche
- Auskunftsansprüche
- Schadensersatzansprüche
Auf der anderen Seite überprüfen wir Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, die unseren Mandanten, oftmals Verbrauchern z.B. wegen Filesharing von Musikdateien, Filmen und Fotos vorgeworfen werden. Unser Ratschlag: Unterschreiben Sie nicht vorschnell vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, denn dies kann u.U. weitreichende Folgen für Sie haben. Lassen Sie sich stattdessen zur Rechtslage beraten.
Kontaktieren Sie uns